Als einer der größten Mehrspartenvereine im Kreis Paderborn mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen ist es uns ein Anliegen und eine Verpflichtung Kindeswohlgefährdungen im Sportverein abzuwehren. Dieses Ziel soll sichergestellt werden durch einen verbesserten Austausch, hohe fachliche Standards, verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Akteure und Akteurinnen des Kinderschutzes. Kinder und Jugendliche sollen in ihren eigenen Rechten gestärkt und bei der Umsetzung beteiligt werden.
Der Verein und seine Trainer/-innen sehen sich in der Pflicht, eine gewaltfreie Atmosphäre im Verein zu schaffen, die Mitglieder und Mitarbeiter/-innen für das Thema sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen im Sport aufzuklären und zu sensibilisieren.
Die Aufgabe des SC Grün Weiß Paderborn ist es unter anderem auch, alles zu tun, um seinen Mitgliedern einen sicheren und gewaltfreien Ort für ihre sportlichen Aktivitäten zu bieten. Dies gilt für alle Vereinsmitglieder, insbesondere aber für die Kinder und Jugendlichen im Verein.
Grundlage ist das „Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW)“.
Es wurde ein Leitfaden mit präventiven und intervenierenden Maßnahmen entwickelt. Das Thema Kinderschutz wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung 2024 in der Vereinssatzung verankert.
Von sexualisierter Gewalt wird gesprochen, wenn ein Mensch (erwachsen, jugendlich, oder auch Kind) an einem anderen Menschen sexuelle Handlungen vornimmt (i.d.R. Kind oder Jugendliche). Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen. Kennzeichnend für sexualisierte Gewalt ist das Vorliegen eines Machtgefälles innerhalb einer Abhängigkeitsbeziehung, wie sie zwischen Erwachsenen und Jugendlichen und Kindern per se gegeben ist. Der/die Täter/in nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten und gegen den Willen des Gegenübers zu befriedigen.
Im Hinblick auf sexualisierte Gewalt im Sportverein gibt es kein eindeutiges Täterprofil.
Sexualisierte Gewalt wird von Männern und Frauen aller sozialen Schichten, aller Berufsgruppen, aller Nationalitäten und aller Altersstufen verübt. Die Gewalt betrifft alle Altersgruppen der Mädchen und Jungen.
Es gibt keine „äußeren Erscheinungsmerkmale“, an denen Menschen erkannt werden können, die anderen Menschen sexualisierte Gewalt zufügen.
Oft ist der Täter/die Täterin jemand mit tadellosem Ruf im Verein und privat und gilt als besonders engagiert für Kinder.
In vielen Fällen von sexuellem Missbrauch steht oft der Missbrauch von Macht durch sexuelle Gewalt und nicht die sexuelle Befriedigung im Vordergrund. Die Sexualität wird als Mittel, sozusagen als „Waffe“ benutzt, um Macht auszuüben.
Kinder und Jugendliche können sehr wohl zwischen einer freundschaftlich sportlichen Zuwendung und einer unangenehmen Berührung mit sexuellem Hintergrund unterscheiden. Sie können jedoch häufig diese Grenzüberschreitungen nicht in Worte fassen und sind überfordert, Widerstand zu leisten. Deshalb benötigen sie die Unterstützung von Erwachsenen: Diese sollten ihre vielfältigen und meist versteckten Signale wahrnehmen und die Verantwortung für die weiteren Maßnahmen übernehmen.
So wie es nicht den einen Tätertypen gibt, gibt es auch keine allgemeingültigen Symptome für sexualisierte Gewalt. Jungen können genauso zum Opfer werden wie Mädchen. Daher sollten Trainer/-innen bei allen Geschlechtern aufmerksam werden, wenn es zu auffälligen Verhaltensänderungen kommt.
Innerhalb des SC Grün Weiß Paderborn stehen folgende Personen als Ansprechpersonen zur Verfügung:
Der Verein ist sich der Tatsache bewusst, dass Verdachtsfälle sexualisierter und interpersoneller Gewalt sehr unterschiedlich aussehen können. Täter/innen müssen in jedem Fall mit einem konsequenten Vorgehen durch den SC Grün-Weiß Paderborn rechnen. Wir dulden keine Form der körperlichen, psychischen und sexualisierten Gewalt in unserem Verein. Die Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit ist in jedem Fall Sache der Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die folgenden Punkte sollen den handelnden Personen Handlungssicherheit geben und diese in der Aufarbeitung eines Falles unterstützen.
Grundsätzlich sind keinerlei Informationen an die Öffentlichkeit oder weitere Personen außerhalb des Kreises der verantwortlich handelnden Personen herauszugeben. Eine ggf. notwendige öffentliche Kommunikation erfolgt erst nach Absprache mit der externen Fachstelle. Im Veröffentlichungsfall sind folgende Punkt zwingend zu beachten: