Kinderschutzkonzept


Gemeinsam gegen Kindeswohlgefährdung (sexualisierte Gewalt) im Sport

Als einer der größten Mehrspartenvereine im Kreis Paderborn mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen ist es uns ein Anliegen und eine Verpflichtung Kindeswohlgefährdungen im Sportverein abzuwehren. Dieses Ziel soll sichergestellt werden durch einen verbesserten Austausch, hohe fachliche Standards, verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Akteure und Akteurinnen des Kinderschutzes. Kinder und Jugendliche sollen in ihren eigenen Rechten gestärkt und bei der Umsetzung beteiligt werden.

Der Verein und seine Trainer/-innen sehen sich in der Pflicht, eine gewaltfreie Atmosphäre im Verein zu schaffen, die Mitglieder und Mitarbeiter/-innen für das Thema sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen im Sport aufzuklären und zu sensibilisieren.

Die Aufgabe des SC Grün Weiß Paderborn ist es unter anderem auch, alles zu tun, um seinen Mitgliedern einen sicheren und gewaltfreien Ort für ihre sportlichen Aktivitäten zu bieten. Dies gilt für alle Vereinsmitglieder, insbesondere aber für die Kinder und Jugendlichen im Verein.

Grundlage ist das „Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW)“.

Es wurde ein Leitfaden mit präventiven und intervenierenden Maßnahmen entwickelt. Das Thema Kinderschutz wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung 2024 in der Vereinssatzung verankert. 

Qualitätsbündnis „Schweigen schützt die Falschen! Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Sport“
Auf Initiative des Präsidiums und nach Beschluss durch den Vereinsrat streben wir an, uns dem Qualitätsbündnis „Schweigen schützt die Falschen! Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ des Landessportbundes NRW e.V. anzuschließen.
Inhalt
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Was heißt sexualisierte Gewalt?

Von sexualisierter Gewalt wird gesprochen, wenn ein Mensch (erwachsen, jugendlich, oder auch Kind) an einem anderen Menschen sexuelle Handlungen vornimmt (i.d.R. Kind oder Jugendliche). Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen. Kennzeichnend für sexualisierte Gewalt ist das Vorliegen eines Machtgefälles innerhalb einer Abhängigkeitsbeziehung, wie sie zwischen Erwachsenen und Jugendlichen und Kindern per se gegeben ist. Der/die Täter/in nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten und gegen den Willen des Gegenübers zu befriedigen.


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Sexualisierte Gewalt im Sportverein – Was fällt darunter?

Viele Übungsleiter/-innen fragen sich inzwischen: „Darf ich Kinder und Jugendliche zum Beispiel bei den Hilfestellungen noch anfassen oder im Bedarfsfall trösten?“ Die Antwort darauf ist eindeutig: Natürlich dürfen und sollen sie dies weiterhin tun. Hilfen im Training sind unabdingbar und Kinder und Jugendliche brauchen einen zugewandten und wertschätzenden Umgang. Die Einhaltung ihrer persönlichen Grenzen muss dabei aber immer oberste Priorität haben.
Sexualisierte Gewalt kann im Sport stattfinden:
  • zwischen Betreuern und Betreuerinnen
  • zwischen Betreuer/-innen und Kindern oder Jugendlichen
  • zwischen Funktionsträger/-innen und Sportler/-innen
  • zwischen Angestellten von Sportstätten und Kindern oder Jugendlichen
  • zwischen Kindern und Jugendlichen
  • zwischen Kindern oder Jugendlichen und Fremden
  • im privaten Umfeld
Im Mittelpunkt sexualisierter Gewalt steht immer ein Machtmissbrauch. Mit dem Machtmissbrauch sind auch immer Drohungen verbunden, falls das Opfer sich nicht auf die sexuellen Handlungen einlässt, bzw. den Täter/die Täterin verraten sollte.

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Wer sind die Täter/Täterinnen?

Im Hinblick auf sexualisierte Gewalt im Sportverein gibt es kein eindeutiges Täterprofil.

Sexualisierte Gewalt wird von Männern und Frauen aller sozialen Schichten, aller Berufsgruppen, aller Nationalitäten und aller Altersstufen verübt. Die Gewalt betrifft alle Altersgruppen der Mädchen und Jungen.

Es gibt keine „äußeren Erscheinungsmerkmale“, an denen Menschen erkannt werden können, die anderen Menschen sexualisierte Gewalt zufügen.

Oft ist der Täter/die Täterin jemand mit tadellosem Ruf im Verein und privat und gilt als besonders engagiert für Kinder.

In vielen Fällen von sexuellem Missbrauch steht oft der Missbrauch von Macht durch sexuelle Gewalt und nicht die sexuelle Befriedigung im Vordergrund. Die Sexualität wird als Mittel, sozusagen als „Waffe“ benutzt, um Macht auszuüben.


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Wie kann sexualisierte Gewalt im Sport aussehen?

  • Grenzverletzungen bei der Kontrolle der Sportkleidung
  • Übergriffe bei der Hilfestellung (Berührung des Intimbereiches)
  • Ungewolltes Berühren, Küssen oder auf den Schoß nehmen
  • Sexuelles Belästigen und Bedrängen
  • Anzügliche Bemerkungen über die Figur
  • Sexistische Witze und Sprüche
  • Hochladen oder Streamen von Fotos und Videos in Sozialen Netzwerken
  • Übergriffe exhibitionistischer Art in der „Umziehsituation“ oder beim gemeinsamen Duschen
  • Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in Umkleiden und Duschen
  • Drängen oder Zwingen zum Anschauen oder Mitwirken in pornografischen Handlungen
  • Sexuelle Handlungen und Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung

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Was sind mögliche Signale für sexualisierte Gewalt im Sport?

Kinder und Jugendliche können sehr wohl zwischen einer freundschaftlich sportlichen Zuwendung und einer unangenehmen Berührung mit sexuellem Hintergrund unterscheiden. Sie können jedoch häufig diese Grenzüberschreitungen nicht in Worte fassen und sind überfordert, Widerstand zu leisten. Deshalb benötigen sie die Unterstützung von Erwachsenen: Diese sollten ihre vielfältigen und meist versteckten Signale wahrnehmen und die Verantwortung für die weiteren Maßnahmen übernehmen.

So wie es nicht den einen Tätertypen gibt, gibt es auch keine allgemeingültigen Symptome für sexualisierte Gewalt. Jungen können genauso zum Opfer werden wie Mädchen. Daher sollten Trainer/-innen bei allen Geschlechtern aufmerksam werden, wenn es zu auffälligen Verhaltensänderungen kommt.

Mögliche Reaktionen auf erlebte sexualisierte Gewalt können zum Beispiel sein:
  • Konzentrationsstörungen
  • Extreme Müdigkeit
  • Übertriebene Wachsamkeit
  • Schreckreaktionen
  • Reizbarkeit und Wutausbrüche (als Zeichen extremer Hilflosigkeit)
  • Rückzug von Aktivitäten
  • Extremes Leistungsverhalten
  • Häufige geistige Abwesenheit
  • Suchttendenzen (Computer, Essen, Alkohol, …)
In der Praxis können Verhaltensänderungen beispielsweise so aussehen:
  • Ein Kind/ein/e Jugendliche/r, das/der/die sonst immer offen und fröhlich gewesen ist, ist plötzlich ruhig und in sich gekehrt.
  • Ein Kind/ein/e Jugendliche/r, das/der/die der gut in der Gruppe zurechtgekommen ist, eckt plötzlich häufig an und ist aggressiv.
  • Ein Kind/ein/e Jugendliche/r, das/der/die sonst eher ruhig gewesen ist, wird zum/zur Wortführer/in oder Clown innerhalb der Gruppe.
  • Ein Kind/ein/e Jugendliche/r ist plötzlich sehr ängstlich und traut sich Dinge nicht mehr, die sonst keine Herausforderung darstellten.

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Warum ist der Sport für Täter/innen ein potentiell attraktives Umfeld?

Sport ist ein wichtiger Lebensbereich für Kinder und Jugendliche. Er beinhaltet viele Möglichkeiten für die Stärkung des Selbstbewusstseins und der Persönlichkeitsentwicklung. Sport vermittelt soziale Kontakte, Anerkennung für Leistungen und die Übungsleiter/-innen sind häufig Vorbilder für die Kinder. Allerdings kann der Sport die Ausübung von sexualisierter Gewalt durchaus auch begünstigen:
  • Körperkontakt ist ein wesentliches Merkmal im Sport. Die Vermeidung von Körperkontakt ist in vielen Sportarten fast nicht möglich. Hinzu kommen Sicherheits- und Hilfestellungen, sowie spezifische Kleidung, die eine Sexualisierung begünstigen können.
  • Sport beinhaltet in der Regel auch Umkleide- und Duschsituationen, die den Schutz der Privatsphäre der Sportler/Sportlerinnen schwierig machen.
  • Durch Wettkämpfe oder Trainingslager kommt es zu Autofahrten und zu Übernachtungen, die neben dem Gemeinschaftserlebnis für die Gruppe, leider auch Gelegenheiten zu Grenzüberschreitungen bieten.
  • Im Sport wird in der Regel generationsübergreifend gearbeitet. Dies bietet viele Lernmöglichkeiten für die Teilnehmer/-innen, birgt aber auch die Gefahr eines Machtverhältnisses zu Gunsten des Trainers/der Trainerin.
  • Ein Fehlverhalten ihrer Vorbilder stellen Kinder häufig nicht in Frage oder sie befürchten, dass sich eine „Anklage“ negativ auf ihre sportliche Zukunft auswirkt.
  • Im Sportverein werden „helfende Hände“ immer gesucht, so dass sich Täter/-innen ein hohes Ansehen im Verein erarbeiten können.

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Wie versucht der SC Grün Weiß Paderborn sexualisierter Gewalt vorzubeugen und diese zu verhindern?

Der SC Grün Weiß Paderborn hat sich im Rahmen der Ausarbeitung dieses Präventionskonzepts die eigenen Strukturen genau angesehen, um sich der Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen in der eigenen Sportorganisation bewusst zu werden.
Dabei wurden folgende Risikofelder analysiert:
  • Personalauswahl
  • Personalentwicklung
  • Organisation/Struktur
  • Kommunikation und Umgang mit den Sportlern/-innen
  • Soziale Medien
  • Räumlichkeiten, Gelände, Weg und Fahrten
Diese Risikofelder geben uns Aufschluss über Szenarien, die Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt ermöglichen/begünstigen können, und bilden damit die Grundlage für die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und Handlungsleitlinien (siehe Punkte 8-12). Die Handlungsleitlinien sollen allen handelnden Personen Handlungssicherheit geben.

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Wie schafft der SC Grün Weiß Paderborn für Kinder und Jugendliche eine geschützte Atmosphäre?

Mit dem Thema „sexualisierte Gewalt“ wird im Verein offen umgegangen. Dies erleichtert betroffenen Personen sich anderen anzuvertrauen. Außerdem wird nach außen deutlich gemacht, dass sexualisierte Gewalt im Verein keinesfalls akzeptiert wird.
  • Wir haben in unserer Vereinssatzung verankert, dass jegliche Gewalt, sei sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art, verurteilt wird.
  • Übungsleiter/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wurden und werden in Fortbildungen zum Thema „sexualisierte Gewalt“ geschult. Alle Trainer/-innen und Helfer/-innen unterschreiben einen Ehrenkodex , um zu dokumentieren, dass sie sich für den Schutz vor sexualisierter Gewalt aktiv einsetzen.
  • Trainer/-innen, Übungsleiter/-innen und Helfer/-innen ab 16 Jahren, die in Kinder- und/oder Jugendgruppen tätig sind, legen dem Verein das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vor. Die Geschäftsstelle dokumentiert die Einsichtnahme.
  • Es gibt zwei vom Verein benannte Ansprechpersonen für den Bereich der sexualisierten Gewalt.
  • Alle Vorstandsmitglieder, Übungsleiter/-innen und sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen sowie Honorarkräfte im Verein nehmen die Verantwortung in ihrem Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
Im Mittelpunkt sexualisierter Gewalt steht immer ein Machtmissbrauch. Mit dem Machtmissbrauch sind auch immer Drohungen verbunden, falls das Opfer sich nicht auf die sexuellen Handlungen einlässt, bzw. den Täter/die Täterin verraten sollte.

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Wer sind Ansprechpersonen im SC Grün Weiß Paderborn?

Innerhalb des SC Grün Weiß Paderborn stehen folgende Personen als Ansprechpersonen zur Verfügung:

Katharina Behrens
Ansprechpartnerin Kinderschutz

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Thorsten Happe
Ansprechpartner Kinderschutz

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Unsere Ansprechpersonen wurden vom Präsidium bestellt. Sie sind entsprechend qualifiziert und bilden sich regelmäßig fort.
Zu den Aufgaben in dieser Funktion gehören:
  • Verbindungsstelle zwischen Betroffenen und Vereinspräsidium
  • Gemeinsame Erarbeitung eines individuellen Handlungsleitfadens im Krisenfall mit dem Präsidium
  • Unterstützung der Verantwortlichen im Verdachtsfall
  • Einleitung von Interventionsmaßnahmen im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes, also Mitteilung an das Präsidium und Vorgehen gemäß dem Handlungsleitfaden des Vereins.

Notfallnummern und kommunale Beratungsstellen:

  • Belladonna - Beratungsstelle | Westernstraße 28, 33098 Paderborn | Tel.: 05251 1219619 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Lilith Beratungsstelle für Frauen und Mädchen | Elsener Straße 88-90, 33102 Paderborn | Tel.: 05251 21311 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Hilfetelefon sexueller Missbrauch | Tel.: 0800 22 55 530

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Wie gehe ich mit einem beobachteten Verdachtsfall um?

  • Zuerst gilt es, Ruhe zu bewahren und nicht vorschnell unbewiesene Behauptungen aufzustellen (Diskretion!). Die Verbreitung von falschen Tatsachen und Behauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen und zu Schadensersatz-Ansprüchen des/der potenziell Verdächtigen führen.
  • Die Anhaltspunkte für einen Verdacht sind sachlich und ohne eigene Wertung zu dokumentieren und den Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt im Sportverein zu übermitteln.
  • Als Trainer/-in kann ich mich proaktiv und offen als Gesprächspartner/-in anbieten.

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Wie verhalte ich mich, wenn sich mir ein Kind/Jugendlicher anvertraut?

  • Zuerst gilt es, Ruhe zu bewahren und dem Kind oder dem/der Jugendlichen zuzuhören. Wichtig ist es, das Kind oder den/die Jugendliche/n ernst zu nehmen. Eigene Wertungen, wie „ist das schrecklich“ und suggestive Fragen müssen vermieden werden. Die/der Erzählende und ihr/sein Erlebtes hat in dem Gespräch im Fokus zu stehen. Das Kind oder die/der Jugendliche ist in seinem Mut sich zu öffnen zu bestärken.
  • Dem Kind oder dem/der Jugendlichen soll deutlich gemacht werden, dass es selbst keinerlei Schuld an den Geschehnissen trägt, sondern dass das auch anderen Kindern/Jugendlichen passieren kann.
  • Mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen in Kontakt bleiben und den Willen des/der Kindes/Jugendlichen berücksichtigen, d.h. klären, was das Kind an Unterstützung zulassen möchte. Wichtig ist auch, dass die Vertrauensperson mitteilt, was sie selbst an Hilfe anbieten kann.
  • Keine Versprechungen machen! Häufig möchten die betroffenen Kinder/Jugendlichen, dass nichts verraten wird. Man sollte aufzeigen, dass man helfen möchte, aber man sich dazu mit anderen Helfern besprechen muss, damit man die beste Hilfe gewährleisten kann.
  • Die Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt im Verein werden informiert, um weitere Maßnahmen einzuleiten.

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Wie geht der Verein mit einem beobachteten oder gemeldeten Verdachtsfall konkret um?

Der Verein ist sich der Tatsache bewusst, dass Verdachtsfälle sexualisierter und interpersoneller Gewalt sehr unterschiedlich aussehen können. Täter/innen müssen in jedem Fall mit einem konsequenten Vorgehen durch den SC Grün-Weiß Paderborn rechnen. Wir dulden keine Form der körperlichen, psychischen und sexualisierten Gewalt in unserem Verein. Die Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit ist in jedem Fall Sache der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Die folgenden Punkte sollen den handelnden Personen Handlungssicherheit geben und diese in der Aufarbeitung eines Falles unterstützen.

  • 1
    Nach Meldung eines Verdachtsfalls wird durch die Ansprechpersonen zum Kinderschutz das Präsidium informiert. Gemeinsam wird ein Kreis von verantwortlich handelnden Personen festgelegt. Es werden Absprachen für Zuständigkeiten und den Umgang mit verschiedenen Personengruppen getroffen (z.B. betroffene Person, Eltern der betroffenen Person, Personen unter Verdacht, Team, andere Personen).
  • 2
    Alle eingeleiteten Schritte, z.B. die Information der Eltern (sofern dies im vorliegenden Fall sinnvoll erscheint), erfolgen stets in Absprache mit der betroffenen Person. An keiner Stelle darf „über den Kopf“ der betroffenen Person hinweg gehandelt werden. Wichtig ist, dass keine Versprechungen gegeben werden, die nicht eingehalten werden können. Ebenso erfolgt der Hinweis, dass man sich ggf. zunächst selbst Unterstützung holen muss.
  • 3
    Bei dem Verdacht strafbaren Handelns wird unverzüglich eine externe Fachstelle eingeschaltet. Der/die „Täter/in“ wird unter keinen Umständen eigenständig zur Rede gestellt. Eine Ansprache der „verdächtigen Person“ erfolgt – in Absprache mit der externen Fachstelle – ausschließlich über das Präsidium.
  • 4
    In Absprache mit der externen Fachstelle werden vereinsinterne Maßnahmen eingeleitet, um einen weiteren Kontakt des/der Beschuldigten mit den (potenziellen) Opfern ohne Anwesenheit eines Vereinsvertreters zu verhindern bzw. ihn/sie bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts von der weiteren Tätigkeit auszuschließen.
  • 5

    Grundsätzlich sind keinerlei Informationen an die Öffentlichkeit oder weitere Personen außerhalb des Kreises der verantwortlich handelnden Personen herauszugeben. Eine ggf. notwendige öffentliche Kommunikation erfolgt erst nach Absprache mit der externen Fachstelle. Im Veröffentlichungsfall sind folgende Punkt zwingend zu beachten:

    • Die Anonymität aller Beteiligten ist zu bewahren.
    • Opferschutz: Das Opfer steht im Mittelpunkt allen Vorgehens. Es muss alles getan werden, um einen weiteren Schaden zu verhindern.
    • Persönlichkeitsschutz: Äußerungen etwaiger Verdachtsmomente gegenüber Dritten müssen unterbleiben. Die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten müssen beachtet werden. Die Verletzung dieser Rechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.
    • Im Zweifel steht der Opferschutz über dem Täterschutz!
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