Folgende Personengruppen sind von der neuen 2G+ Regelung ausgenommen und müssen nur einen 2G Nachweis erbringen (brauchen also KEINEN tagesaktuellen Negativtestnachweis):
- Rehasportler:innen mit gültiger ärztlicher Verordnung
- Eltern, die ihre Kinder zum Eltern-Kind-Turnen begleiten